Neue Mitgliederverwaltung
26 Mai
Neue Mitgliederverwaltung
Satzungsänderung zum Vereinsaustritt
Liebe Mitglieder
Die meisten Mitglieder halten dem TuS über viele Jahre die Treue. Darüber sind wir vor allem auch in diesen Zeiten sehr froh. Dennoch kommt es natürlich vor, dass Mitglieder aus den unterschiedlichsten Gründen ihre Mitgliedschaft beenden wollen oder müssen. In der Vergangenheit hat es beim Kündigungsprozess hier und da Irritationen und Diskussionen darüber gegeben, ob die Kündigung fristgerecht oder überhaupt beim Verein eingegangen ist. Mit einer Änderung der Satzung, die die Mitgliederversammlung 2020 beschlossen hat, wollen wir ab sofort sowohl für die Mitglieder, die kündigen, als auch für den Verein Verfahrensklarheit und -sicherheit schaffen.
Wie bislang ist der Austritt nur zum 30.06. und zum 31.12. eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Austrittsdatum schriftlich möglich.
Die jetzt getroffene Klarstellung zum Kündigungsprozess legt fest, dass die Kündigung grundsätzlich per Einschreiben mittels Postkarte an den Vorsitzenden erfolgen muss. Die Adresse findet sich auf unserer Website. Alternativ kann die Kündigung fristgerecht per E-Mail erfolgen. Hierzu muss ausschließlich die zu diesem Zweck eingerichtete Mail-Adresse mitgliederverwaltung@tusaltenrath.de genutzt werden.
Mit sportlichem Gruß
Der Vorstand