Beitragseinzug 1/2025
12 Dez
Beitragseinzug 1/2025
Informationen des VfJ TuS Altenrath e.V. zum Beitragseinzug nach dem SEPA-Lastschriftverfahren
Informationen des VfJ TuS Altenrath e.V. zum Beitragseinzug nach dem SEPA-Lastschriftverfahren
In der 2. Kalenderwoche 2025 (zwischen dem 06.01. und 12.01.2025) erfolgt der Einzug der Mitgliedsbeiträge für das erste Halbjahr 2025.
Sollte ein Beitragseinzug erfolgen, von dessen Richtigkeit Sie als Mitglied nicht überzeugt sind, widerrufen Sie bitte den Beitragseinzug nicht sofort, sondern setzen Sie sich zunächst mit uns über mitgliederverwaltung@tusaltenrath.de in Verbindung.
Bei einer Rücklastschrift können bis zu 4,00 Euro Gebühren entstehen, die in der Regel zu Lasten des Kontoinhabers gehen.
Ist der Beitragseinzug fehlerhaft oder tatsächlich unberechtigt, werden wir den Beitrag selbstverständlich zeitnah zurückzahlen.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummerlautet: DE79ZZZ00000692582
Als Mandatsreferenz gilt die jeweilige Mitgliedsnummer des Vereinsmitgliedes.
Der Beitragseinzug erfolgt auf folgendes Vereinskonto:
IBAN: DE24370695202102650010
(Kontonummer 2102650010)
BIC: GENODED1RST
(BLZ 37069520)
Vorstand
Troisdorf, den 10. Dezember 2024